meine
Eckdaten:- Berufsausbildung zum Bauzeichner - Hochbau mit
langjährigem, festen Arbeitsverhältnis in
einem Architekturbüro.
- manuelle und digitale Zeichnungen - auch
Eindigitalisieren von vorhandenen Papierplänen
- Erfahren in Eingabeplänen, Werkplänen,
Detailzeichnungen
- Bauanträge mit allen Berechnungen und Formblättern
- Sehr erfahren im Aufmass von Alt- und Neubauten
- Ausschreibung von Bauleistungen, Massenermittlung und
Rechnungsprüfung der Handwerkerleistungen
Geschäftsbedingungen für das Erstellen von
Bauplänen:
Vertragsgegenstand
/ Leistungsumfang
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Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß
individueller Vereinbarung. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht
begründet.
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Für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belange
trage ich selbst Sorge. Ich behalte mir vor, auch für andere
Auftraggeber tätig zu werden.
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Die zu erbringenden Leistungen, Preise und Termine werden in jedem
Einzelfall genau umrissen. Der Umfang der Leistung wird im wesentlichen
nicht mehr als 20% über- oder unterschritten.
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Sofern ich an der Erfüllung eines Auftrags gehindert sein
sollte, werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.
Kosten
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Aufträge werden pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet.
Wurde kein Pauschalbetrag vereinbart, so wird nach Zeitaufwand
abgerechnet.
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Für größere Aufträge kann eine
Abschlagszahlung gefordert werden.
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Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug zu erfolgen.
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Einwände gegen Rechnungen oder Abschläge
müssen sofort schriftlich erfolgen.
Leistungserfüllung
/ Prüfungspflicht
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Mit Übergabe der Pläne/Daten gilt die
vertragsgemäße Leistung als erfüllt. Ohne
zusätzliche Absprache erfolgt die Übergabe
grundsätzlich als Datei per Datenfernübertragung.
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Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne oder
Berechnungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die in Auftrag
gegebenen Arbeiten sind grundsätzlich zu prüfen.
Einwendungen sind unverzüglich geltend zu machen.
Geheimhaltung
-
sofern es der Auftraggeber wünscht, wird über
sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers
Dritten gegenüber während und nach dem
Vertragsverhältnis Stillschweigen bewahrt.