
Geschäftsbedingungen für das Erstellen von
Bauplänen:
Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
- Die Parteien
vereinbaren die
Zusammenarbeit gemäß individueller Vereinbarung. Ein
Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
- Für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belange
trage ich
selbst Sorge. Ich behalte mir vor, auch für andere
Auftraggeber tätig
zu werden.
- Die zu erbringenden Leistungen, Preise und Termine werden in jedem
Einzelfall genau umrissen. Der Umfang der Leistung wird im wesentlichen
nicht mehr als 20% über- oder unterschritten.
- Sofern ich an der Erfüllung eines Auftrags gehindert sein
sollte, werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.
Kosten
- Aufträge werden pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet.
Wurde
kein Pauschalbetrag vereinbart, so wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
- Für größere Aufträge kann eine
Abschlagszahlung gefordert werden.
- Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug zu erfolgen.
- Einwände gegen Rechnungen oder Abschläge
müssen sofort schriftlich erfolgen.
Leistungserfüllung / Prüfungspflicht
- Mit Übergabe der Pläne/Daten gilt die
vertragsgemäße Leistung als
erfüllt. Ohne zusätzliche Absprache erfolgt die
Übergabe grundsätzlich
als Datei per Datenfernübertragung.
- Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne oder
Berechnungen ist der
Auftraggeber selbst verantwortlich. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten
sind grundsätzlich zu prüfen. Einwendungen sind
unverzüglich geltend zu
machen.
Geheimhaltung
- sofern es der Auftraggeber wünscht, wird über
sämtliche
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Dritten
gegenüber während und
nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen bewahrt.