
Geschäftsbedingungen für das Erstellen von Entwürfen:
Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
- Die Parteien vereinbaren die
Zusammenarbeit gemäß individueller Vereinbarung. Ein
Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
- Für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belange trage ich
selbst Sorge. Ich behalte mir vor, auch für andere Auftraggeber tätig
zu werden.
- Die zu erbringenden Leistungen, Preise und Termine werden in jedem
Einzelfall genau umrissen. Der Umfang der Leistung wird im wesentlichen
nicht mehr als 20% über- oder unterschritten.
- Sofern ich an der Erfüllung eines Auftrags gehindert sein sollte, werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.
Kosten
- Aufträge werden pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet. Wurde
kein Pauschalbetrag vereinbart, so wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
- Für größere Aufträge kann eine Abschlagszahlung gefordert werden.
- Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug zu erfolgen.
- Einwände gegen Rechnungen oder Abschläge müssen sofort schriftlich erfolgen.
Leistungserfüllung / Prüfungspflicht
- Mit Übergabe der Daten gilt die vertragsgemäße Leistung als erfüllt.
Ohne zusätzliche Absprache erfolgt die Übergabe grundsätzlich als Datei
per Datenfernübertragung.
- Für den Inhalt der Datei ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Die in Auftrag gegebenen Arbeiten sind grundsätzlich zu prüfen.
Einwendungen sind unverzüglich geltend zu machen.
Geheimhaltung
- sofern es der Auftraggeber wünscht, wird über sämtliche
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Dritten gegenüber während und
nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen bewahrt.