Geschäftsbedingungen für das Erstellen von Entwürfen:

Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

- Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß individueller Vereinbarung. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
- Für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belange trage ich selbst Sorge. Ich behalte mir vor, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
- Die zu erbringenden Leistungen, Preise und Termine werden in jedem Einzelfall genau umrissen. Der Umfang der Leistung wird im wesentlichen nicht mehr als 20% über- oder unterschritten.

- Sofern ich an der Erfüllung eines Auftrags gehindert sein sollte, werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.

Kosten
- Aufträge werden pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet. Wurde kein Pauschalbetrag vereinbart, so wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
- Für größere Aufträge kann eine Abschlagszahlung gefordert werden.
- Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug zu erfolgen.
- Einwände gegen Rechnungen oder Abschläge müssen sofort schriftlich erfolgen.

Leistungserfüllung / Prüfungspflicht
- Mit Übergabe der Daten gilt die vertragsgemäße Leistung als erfüllt. Ohne zusätzliche Absprache erfolgt die Übergabe grundsätzlich als Datei per Datenfernübertragung.

- Für den Inhalt der Datei ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten sind grundsätzlich zu prüfen. Einwendungen sind unverzüglich geltend zu machen.

Geheimhaltung
- sofern es der Auftraggeber wünscht, wird über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen bewahrt.